Offene Ganztagsschulen im Blickpunkt
CDU-Ratsfraktion setzt sich für einen bedarfsgerechten Ausbau ein.
In den letzten Jahren wurden Ganztags- und Betreuungsangebote in Nordrhein-Westfalen und der Stadt Warendorf kontinuierlich ausgebaut. Im Grundschulbereich bieten nach Angaben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen mittlerweile rund 94 Prozent der Grundschulen in unserem Bundesland offene Ganztagsangebote an.
„Bereits heute ist auch in unserer Stadt kontinuierlich wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Offenen Ganztagsschule (OGS) feststellbar“, sagt Frederik Büscher als CDU-Fraktionsvorsitzender: „An immer mehr Grundschulstandorten stoßen die räumlichen Kapazitäten zunehmend an ihre Grenzen.“ Um einen bedarfsgerechten Ausbau des OGS-Angebots im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen, möchte die CDU-Ratsfraktion die Stadtverwaltung beauftragen, eine Prognose zu den zukünftigen Entwicklung der Betreuungsbedarfe vorzulegen.
„Unserer Fraktion ist es besonders wichtig, ein Hinterherhinken beim Ausbau der erforderlichen räumlichen Kapazitäten zu vermeiden und – wie aktuell im Kindergartenbereich – Bedarfe nur durch die Aufstellung mobiler Raumeinheiten hinreichend befriedigen zu können“, sagt Peter Steinkamp als stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Zugleich würden es die Christdemokraten für schwer vermittelbar halten, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder bereits im frühen Kindergartenalter bis zu 45 Stunden in der Woche betreuen zu lassen, im Grundschulalter ein solches Betreuungsangebot jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung steht oder gar in Gänze nicht gegeben ist.
„Außerdem benötigen wir von der Verwaltung eine Aussage zu den kurz- und mittelfristen Investitionsbedarfen für den Ausbau des OGS-Angebots und die sich daraus ergebenden Folgekosten“, sagt Frederik Büscher. Ohne diese Zahlen seien eine politische Meinungsbildung zum weiteren Ausbau des OGS-Angebots und haushaltswirksame Entscheidungen nur schwer zu treffen.
Ganz generell begrüßt die CDU-Ratsfraktion die Bestrebungen des Bundes und der Länder, ab dem Schuljahr 2025 einen Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz zu schaffen. „Wir erwarten aber, dass der Gesetzgeber die zur Erfüllung des Rechtsanspruches entstehenden Kosten übernimmt und die Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau des OGS-Angebots auch kurzfristig finanziell noch stärker entlastet“, betont Peter Steinkamp. Hierauf solle die Stadtverwaltung aktiv hinwirken.