Radverkehrssicherheit am Dreisprung verbessern
"Der Dreisprung ist ein Bestandteil der Hauptverkehrsachse unserer Radfahrerinnen und Radfahrer", berichtet Stefan Hölzle, "daher wünschen wir uns dort deutliche Verbesserungen durch kleine aber effektive Maßnahmen. Bereits vorgegezogene Grünsignale aber auch rot eingefärbte Aufstellflächen für Radfahrerinnen und Radfahrer vor dem motorisierten Verkehr können erhebliche Verbesserungen erzeugen!".
Daher hat die CDU-Fraktion bei der Verwaltung beantragt, geeignete Maßnahmen zu prüfen:
Der Wortlaut des Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welcher Maßnahme die derzeitige Benachteiligung des Radverkehrs aus Richtung Dreibrückenstraße an der Kreuzung Milterstraße / Sassenberger Straße / Dreibrückenstraße („Dreisprung") beseitigt werden kann. Dabei sind insbesondere folgende zwei Varianten zu untersuchen und einander gegenüberzustellen:
1. Variante A – Vorgezogenes Grünsignal (Radfahrer-Vorabgrün): Anpassung der Lichtsignalanlage, sodass Radfahrende aus Richtung Dreibrückenstraße, wie bereits aus den übrigen drei Zufahrtsrichtungen, ein vorgezogenes Grünsignal erhalten und die Kreuzung vor dem motorisierten Verkehr räumen können.
2. Variante B – Rote Fahrradaufstellfläche (aufgeweiteter Radaufstellstreifen, ARAS): Einrichtung einer rot markierten Aufstellfläche vor der Haltlinie des Kraftfahrzeugverkehrs, auf der sich Radfahrende bei Rotlicht vor den wartenden Fahrzeugen aufstellen können. In diesem Fall wäre eine gesonderte Signalschaltung (Vorabgrün) nicht zwingend erforderlich, da die Sicherheit bereits durch die bessere Sichtbarkeit und den Vorsprung beim Anfahren erhöht wird.
3. Abwägung von Sicherheit und Kosten: Beide Varianten sind hinsichtlich ihrer verkehrssicherheitstechnischen Wirkung, ihrer Umsetzungskosten, ihres zeitlichen Umsetzungshorizonts und ihres Unterhaltungsaufwands gegenüberzustellen. Die Verwaltung wird gebeten, eine Empfehlung für die aus ihrer Sicht vorzugswürdige Variante oder eine sinnvolle Kombination beider Ansätze auszusprechen.
4. Herstellung einer einheitlichen Lösung für alle vier Zufahrten: Am Ende der Prüfung ist eine für alle Verkehrsteilnehmer einheitliche und verständliche Verkehrsführung für den gesamten Knotenpunkt „Dreisprung" herzustellen. Eine Lösung nur für die Zufahrt Dreibrückenstraße, die zu den übrigen drei Zufahrten uneinheitlich bliebe, ist zu vermeiden.
5. Berichterstattung: Über das Ergebnis der Prüfung, die Kostenschätzung sowie den Umsetzungszeitplan der empfohlenen Variante und der einheitlichen Gesamtlösung ist dem Stadtrat respektive dem entsprechenden Ausschuss zu berichten.
Begründung
Ausgangslage
An der Kreuzung Milterstraße / Sassenberger Straße / Dreibrückenstraße existiert für Radfahrer aus drei der vier Zufahrtsrichtungen bereits eine separate Radverkehrsampel mit vorgezogenem Grünsignal (Radfahrer-Vorabgrün). Dieses Vorabgrün ermöglicht es Radfahrende, die Kreuzung frühzeitig zu räumen, bevor der motorisierte Verkehr die Kreuzung erreicht, und erhöht damit die Sicherheit erheblich.
Radfahrende aus Richtung Dreibrückenstraße erhalten hingegen kein vorgezogenes Grünsignal, sondern schalten gleichzeitig mit dem motorisierten Fahrzeugverkehr auf Grün. Diese uneinheitliche Regelung benachteiligt Radfahrer aus dieser Richtung gegenüber denjenigen aus den anderen Zufahrten und stellt eine vermeidbare Sicherheitslücke dar. Aus Richtung Dreibrückenstraße starten bei Grünphasen der motorisierte Verkehr und der Radverkehr gleichzeitig; dies erhöht an dieser engen Stelle das Unfallrisiko. Zudem schaltet die Fußgängerampel auf der Verkehrsinsel früher, was dazu führt, dass Radfahrer regelwidrig über den Fußgängerüberweg fahren, um nicht gleichzeitig mit dem motorisierten Verkehr die Kreuzung zu überqueren. Auch dieses Verhalten führt zu gefährlichen Situationen.
Variante A: Radfahrer-Vorabgrün – rechtliche Grundlagen und Bewertung
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sowie den Hinweisen zur Signalisierung des Radverkehrs (HSRa) ist das Radfahrer-Vorabgrün ein anerkanntes Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr an signalisierten Kreuzungen. Rechtsgrundlage für die Anordnung ist § 37 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 45 StVO. Da an dieser Kreuzung bereits drei Vorabgrün-Signalisierungen bestehen, wäre die vierte technisch grundsätzlich umsetzbar
Variante B: Rote Fahrradaufstellfläche (ARAS) – rechtliche Grundlagen und Bewertung
Der aufgeweitete Radaufstellstreifen (ARAS), auch erweiterte Fahrradaufstellfläche oder vorgezogene Aufstellfläche genannt, ist in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO, u. a. Ziffer IV zu Zeichen 341/294) rechtlich verankert. Beim ARAS hält der Kraftfahrzeugverkehr bei Rot an einer zurückverlegten Haltlinie, während der Radverkehr rechts daran vorbeifahren und sich davor aufstellen kann. Die ERA 2010 empfiehlt, die Haltlinie des Radverkehrs 3,00 m (bei stärkerem Radverkehr 4,00 bis 5,00 m) vor die Haltlinie des Kraftfahrzeugverkehrs zu legen; eine farbige Roteinfärbung der Fläche unterstützt zusätzlich die Sichtbarkeit und Wahrnehmung durch den Kfz-Verkehr.
Der wesentliche Vorteil von Variante B liegt darin, dass die Sicherheitswirkung durch eine bessere Sichtbarkeit der Radfahrenden im Blickfeld der Kraftfahrzeugführenden, insbesondere gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen, sowie ein Vorsprung beim Anfahren erreicht werden kann. Eine gesonderte Vorabgrün-Schaltung wäre bei konsequenter Umsetzung eines ARAS nicht zwingend erforderlich, da der zeitliche und räumliche Vorsprung der Radfahrenden bereits durch die Aufstellfläche selbst entsteht.
Einheitlichkeit für den gesamten Knotenpunkt
Der Knotenpunkt „Dreisprung" sollte für alle Verkehrsteilnehmer aus allen vier Richtungen nach einem einheitlichen, leicht verständlichen Prinzip gestaltet sein. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher, am Ende der Prüfung eine einheitliche Gesamtlösung für den Knotenpunkt vorzuschlagen.
Abwägung
Die CDU-Fraktion sieht in beiden Varianten grundsätzlich geeignete Instrumente, um die bestehende Sicherheitslücke aus Richtung Dreibrückenstraße zu schließen. Die CDU-Fraktion spricht sich daher bewusst nicht für eine der beiden Varianten aus, sondern bittet die Verwaltung um eine fachlich fundierte Abwägung unter Berücksichtigung von Sicherheitsgewinn, Kosten und Umsetzungsgeschwindigkeit.
Fazit
Unabhängig von der gewählten Variante ist aus Sicht der CDU-Fraktion Handlungsbedarf gegeben: Die derzeitige Ungleichbehandlung des Radverkehrs aus Richtung Dreibrückenstraße gegenüber den übrigen drei Zufahrten stellt eine vermeidbare Sicherheitslücke dar. Das beigefügte Foto veranschaulicht die aktuelle Situation und eine denkbare Lösungsrichtung.