Was können wir uns leisten?
Diese Frage stellt sich aufgrund der bereits dargestellten Lage. Daher möchten wir sie an dieser Stelle genauer beleuchten.
Zum Hintergrund: Diese Fragestellung bewegt bereits seit 2021 die Verwaltung und den Rat. Die gewünschten Projekte führten bereits seinerzeit zu der Frage, ob wir uns diese Wünsche tatsächlich erfüllen dürfen.
Im Finanzausschuss am 26.04.2021 beantwortete unser ehemaliger, leider viel zu früh verstorbener Kämmerer, Herr Dr. Thormann, diese Frage bereits. Auf der letzten Folie seiner Präsentation findet sich ein prägnanter Satz:
"Das der Haushalt der Stadt jemals eine Verschuldung in der Größenordnung von 100 Mio. Euro oder mehr tragen kann, ist völlig unrealistisch.“
Wie kam die Kämmerei zu dieser Aussage?
In einem Update vom 03.06.2023 erklärte Dr. Thormann die „Schuldentragfähigkeit“. Dazu ermittelte er den Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit der Jahre 2018 bis 2022. Diese betrugen (vor Zinsen) durchschnittlich 2,6 Mio. Euro. Davon zog der die jährlichen Darlehnszinsen und die Tilungsleistungen in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro ab.
So kam eine Schuldtragfähigkeit von bis zu 1 Mio. Euro an Zins- und Tilgungsleistung heraus.
Im Jahresabschluss 2022 erfolgte daher folgende Feststellung:
„Hinzu kommt, dass durch die Summe aller angedachten Projekte, und zwar einschließlich auch derjenigen, die über den Finanzplanungszeitraum hinausreichen, auch die Schuldentragfähigkeit der Stadt deutlich überschritten würde, so dass Zins und Tilgung für die erforderlichen Darlehen in späteren Jahren letztlich (unzulässiger Weise) mit Kassenkrediten zu finanzieren wären.“
Im Jahresabschluss 2023 heißt es dazu noch: „Die Schuldentragfähigkeit der Stadt ist zu beachten in Verbindung mit einer konsequenten Priorisierung der anstehenden Maßnahmen.“
Seit dem finden sich keine Aussagen mehr zum Thema Schuldentragfähigkeit.
Allerdings sind seit 2022 weitere Großprojekte wie die Fernwärme, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung, die Investitionen ins Stromnetz und die ISTAG hinzugekommen.
Blicken wir nach vorn. Wie sieht die Schuldentragfähigkeit aktuell aus?
Dazu schauen wir uns zunächst einmal den Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit an (vgl. Bild Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit 2019-2029):
Während dieser im 10-Jahrens-Betrachtungszeitraum von 2019 bis 2012 noch positive Werte aufweist, werden seit 2022 im laufenden Geschäft nur noch negative Zahlen erwirtschaftet. Dazu sind wir in einem vorherigen Artikel bereits eingegangen. Es ergibt sich ein 10-Jahres-Durchschnitt von -4,57 Mio. Euro.
Damit endet auch bereits die oben erläuterte Herangehensweise der Kämmerei. Diese ging immer von einem positiven Betrag aus. Anders formuliert: Das Geld, daß am Jahrensende übrig bleibt, kann auch in Darlehen gesteckt werden.
Aktuell formuliert: „Wenn nichts oder noch weniger überbleibt, können wir auch keine Darlehen aufnehmen.“
Dennoch sind Darlehensaufnahmen weiterhin geplant. Die Höhe der aufgenommen Darlehen entwickelte sich seit 2022 von 14,8 Mio. Euro auf in 2026 geplante 48,8 Mio. Euro.
Anhand der Prognosen bis 2029 kann man im Haushaltsentwurf nachvollziehen, daß die Ausgaben für die Begleichung von Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen seit 2019 von 171.000 Euro auf 5,8 Mio Euro steigen werden (vgl. Bild Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen).
Die Entwicklung ist auch bei der Liquiditätssicherung zu befürchten. Während von 2020 bis 2023 keine entsprechende Darlehen aufgenommen werden mussten, betragen diese seit 2024 bis Ende 2025 zwischen 5-15 Mio. Euro pro Quartal. Da die Verwaltung auch die dafür erlaubte Kreditlinie auf 50 Mio. Euro im Jahr erhöhen möchte, ist dies ein Indiz für die dauerhafte Liquiditätsproblematik. Im Jahr 2022 betrug die Kreditlinien noch 15 Mio. Euro.
Insofern ist auch in Bezug auf die Gesamtlage das von Herrn Thormann im Jahr 2022 ins Spiel gebrachte Wort der „unzulässigen“ Finanzierung über Kassenkredite genau im Auge zu behalten.
Fazit:
Die Eingangsfrage, wieviele Schulden kann Warendorf vertragen, liegt auf der Hand. Eine Antwort darauf werden alle Ratsfraktionen in den Klausurtagungen suchen müssen. Zieht man die Ausführungen aus der Vergangenheit heran, dürfte die Antwort des aufmerksamen Lesers auf der Hand liegen!
Hinweis:
Ja, eigentlich gibt es kein ABER.
Allerdings hat die Kämmerei auch 2022 bereits eine Ausnahme dargestellt: Die rentierlichen Schulden! Das können Investitionen sein, die im Verlauf der Jahre die Kosten wieder einspielen. Dieses Beispiel kann bei der geplanten Rettungswache eine Rolle spielen. Die Kosten dafür werden durch die Krankenkassen zu einem großen Teil wieder im Laufe der Jahre erstattet. Diese Ausnahmen gilt es auch genau zu anlaysieren,- und dennoch muss die Liquidität der Kommune auich in diesen Fällen gewährleistet werden. Herr Dr. Thormann bezifferte den Betrag für solche rentierlichen Investitionen auf ca. 20 Mio. Euro, die man der Schuldentragfähigkeit möglicherweise noch hinzurechnen könne.